Verkehrte Welt: Eine Frau gilt als Vater
Der Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlichte heute in seiner Online-Ausgabe einen Artikel, der mir zu denken gibt. Ich hoffe, der KStA hat keine Einwände, dass ich diesen hier auszugsweise veröffentliche:
Kann eine Frau Vater eines Kindes sein? Das Oberlandesgericht Köln findet ja und ermöglicht es der Kölnerin Brigitte U., sich als Vater des Sohnes mit Irene A. ins Geburtsregister des Standesamtes eintragen zu lassen. So der Beschluss vom 30. November 2009 (Aktenzeichen 16 Wx 94 / 09). Allerdings steht in der Akte als Name des Vaters nicht etwa Brigitte sondern Bernd - denn der Gerichtsentscheid hat eine Vorgeschichte.
Brigitte U. war im Jahre 1969 als Junge zur Welt gekommen und hatte dabei den Namen Bernd erhalten. Erst im Alter von 28 Jahren ließ Bernd sein Geschlecht operativ umwandeln, weswegen das Amtsgericht ein Jahr später den Vornamen in Brigitte umändern ließ. Bevor Bernd Brigitte wurde, hatte er Sperma bei einer Samenbank einlagern lassen. Als Brigitte nun eine Beziehung mit Irene A. einging, ließ sich ihre Partnerin im Jahr 2006 in einer belgischen Klinik mit dem Samen des vormaligen Bernd künstlich befruchten. Im Januar 2007 kam Sohn Jonas als Kind zweier Frauen auf die Welt. Die beiden gingen eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein, und Brigitte erkannte vor dem Jugendamt ihre Vaterschaft für Jonas an. Das Standesamt zweifelte allerdings an, ob dies möglich ist, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann nur eine männliche Person eine Vaterschaftsanerkenntnis abgeben. Schließlich entschied das Gericht - fernab jeder biologischen Prüfung, rein nach dem Wortlaut der Gesetzes.
Denn im Transsexuellengesetz gibt es einen Paragrafen, nach dem das Verhältnis zu den Kindern des Umgewandelten durch die neue Geschlechtszuordnung umberührt bleiben soll. Deshalb sei Brigitte der Vater des Kindes, auch wenn sie inzwischen eine Frau ist. Trotzdem sei der Name „Bernd“ in die Geburtsurkunde einzutragen, so das Gericht, damit das Dokument keinen Anlass zu Spekulationen über die Transsexualität eines Elternteils gebe.
Ich habe nichts gegen Homosexuelle. Genauso wenig habe ich etwas gegen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Jede/r soll aus meiner Sicht so leben wie sie/er es möchte und nach ihrer/seiner Facon glücklich werden.
Was aber ist mit dem Kind?
Das Kind kann hierüber nicht selbst entscheiden, sondern es muss sich - gezwungenermaßen - dem Willen der Eltern beugen. Das Kind lernt zuhause nur ein Geschlecht kennen, nur die homosexuelle Lebensform seiner Eltern. Es wird wohl niemand bestreiten, dass das Elternhaus jedes Kind prägt. Kann sich dieses Kind also "normal" entwickeln? Ich habe da meine Zweifel, auch wenn die nicht wissenschaftlich begründet sind, sondern rein aus meinem Gefühl und meinem Verstand erwachsen. Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass es ja auch alleinerziehende Mütter und Väter gibt. Auch dort fehlt ein Elternteil, aber dennoch ist es nicht das gleiche, oder?
Hinzu kommt noch etwas anderes: Niemand kann mir glaubhaft machen, dass ein Kind, das in einer homosexuellen Beziehung aufwächst, später nicht vonTeilen seines Umfeldes angefeindet und eventuell sogar ausgestoßen wird. Denn so etwas lässt sich nicht verheimlichen. Ein weiteres Problem, dem das Kind mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist.
Von mir aus kann man mich jetzt als konservativ bezeichnen, als jemanden, der den Homosexuellen ihre Rechte versagen will. Wie gesagt, ich habe nichts gegen Homosexuelle und deren Lebensform. Aber ich finde es nicht richtig, wenn Kinder, die noch nicht selbst über ihr Leben entscheiden können, in diese - sicherlich immer noch sehr speziellen - Ansichten ihrer Eltern hineingezogen werden.
Das Urteil heute hat mich nur wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Mir fallen da z. B. Patrick Lindner und einige andere ein, die Kinder adoptiert haben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll.
Kann eine Frau Vater eines Kindes sein? Das Oberlandesgericht Köln findet ja und ermöglicht es der Kölnerin Brigitte U., sich als Vater des Sohnes mit Irene A. ins Geburtsregister des Standesamtes eintragen zu lassen. So der Beschluss vom 30. November 2009 (Aktenzeichen 16 Wx 94 / 09). Allerdings steht in der Akte als Name des Vaters nicht etwa Brigitte sondern Bernd - denn der Gerichtsentscheid hat eine Vorgeschichte.
Brigitte U. war im Jahre 1969 als Junge zur Welt gekommen und hatte dabei den Namen Bernd erhalten. Erst im Alter von 28 Jahren ließ Bernd sein Geschlecht operativ umwandeln, weswegen das Amtsgericht ein Jahr später den Vornamen in Brigitte umändern ließ. Bevor Bernd Brigitte wurde, hatte er Sperma bei einer Samenbank einlagern lassen. Als Brigitte nun eine Beziehung mit Irene A. einging, ließ sich ihre Partnerin im Jahr 2006 in einer belgischen Klinik mit dem Samen des vormaligen Bernd künstlich befruchten. Im Januar 2007 kam Sohn Jonas als Kind zweier Frauen auf die Welt. Die beiden gingen eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein, und Brigitte erkannte vor dem Jugendamt ihre Vaterschaft für Jonas an. Das Standesamt zweifelte allerdings an, ob dies möglich ist, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann nur eine männliche Person eine Vaterschaftsanerkenntnis abgeben. Schließlich entschied das Gericht - fernab jeder biologischen Prüfung, rein nach dem Wortlaut der Gesetzes.
Denn im Transsexuellengesetz gibt es einen Paragrafen, nach dem das Verhältnis zu den Kindern des Umgewandelten durch die neue Geschlechtszuordnung umberührt bleiben soll. Deshalb sei Brigitte der Vater des Kindes, auch wenn sie inzwischen eine Frau ist. Trotzdem sei der Name „Bernd“ in die Geburtsurkunde einzutragen, so das Gericht, damit das Dokument keinen Anlass zu Spekulationen über die Transsexualität eines Elternteils gebe.
Ich habe nichts gegen Homosexuelle. Genauso wenig habe ich etwas gegen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Jede/r soll aus meiner Sicht so leben wie sie/er es möchte und nach ihrer/seiner Facon glücklich werden.
Was aber ist mit dem Kind?
Das Kind kann hierüber nicht selbst entscheiden, sondern es muss sich - gezwungenermaßen - dem Willen der Eltern beugen. Das Kind lernt zuhause nur ein Geschlecht kennen, nur die homosexuelle Lebensform seiner Eltern. Es wird wohl niemand bestreiten, dass das Elternhaus jedes Kind prägt. Kann sich dieses Kind also "normal" entwickeln? Ich habe da meine Zweifel, auch wenn die nicht wissenschaftlich begründet sind, sondern rein aus meinem Gefühl und meinem Verstand erwachsen. Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass es ja auch alleinerziehende Mütter und Väter gibt. Auch dort fehlt ein Elternteil, aber dennoch ist es nicht das gleiche, oder?
Hinzu kommt noch etwas anderes: Niemand kann mir glaubhaft machen, dass ein Kind, das in einer homosexuellen Beziehung aufwächst, später nicht vonTeilen seines Umfeldes angefeindet und eventuell sogar ausgestoßen wird. Denn so etwas lässt sich nicht verheimlichen. Ein weiteres Problem, dem das Kind mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist.
Von mir aus kann man mich jetzt als konservativ bezeichnen, als jemanden, der den Homosexuellen ihre Rechte versagen will. Wie gesagt, ich habe nichts gegen Homosexuelle und deren Lebensform. Aber ich finde es nicht richtig, wenn Kinder, die noch nicht selbst über ihr Leben entscheiden können, in diese - sicherlich immer noch sehr speziellen - Ansichten ihrer Eltern hineingezogen werden.
Das Urteil heute hat mich nur wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Mir fallen da z. B. Patrick Lindner und einige andere ein, die Kinder adoptiert haben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll.
cogito - 11. Dez, 21:48