SPD will Kündigung von Dieben untersagen - was soll das?

Wer hat nicht von den arbeitsrechtlichen Kündigungen in diesem Jahr gehört, wo Beschäftigte wegen der Einlösung von Pfandbons, dem Probieren von Brotaufstrich oder dem Verspeisen von Frikadellen vom Arbeitgeber-Buffet ihr Arbeitsverhältnis aufgeben mussten.

Nun meldet sich die SPD zu Wort, die offensichtlich alle Wege nutzen will, um sich bei ihrer Klientel wieder wählbar zu machen: Man fordert, die Kündigung bei "geringfügigen Diebstählen" für unzulässig zu erklären.

Was bitte soll denn das? Wer will denn hier eine Grenze ziehen?

Ist es für einen Arbeitgeber ein geringerer Vertrauensverlust, wenn ein Mitarbeiter eine Briefmarke aus der Portokasse mitgehen lässt, anstelle gleich einen Hunderter in bar?

Ist es denn dann auch kein Kündigungsgrund, wenn die Verkäuferin im Supermarkt jeden Tag einen kleinen Artikel mitgehen lässt? Was hat sie denn zu befürchten?

Diebstahl bleibt Diebstahl, egal ob groß oder klein.

Allerdings sollte man auch unternehmensinterne Üblichkeiten berücksichtigen, die dann aber auch von der Unternehmensleitung genehmigt oder geduldet sein müssen: Wenn zum Beispiel die Fleischereifachverkäuferin abends das unverkäufliche Hackfleisch mit nach Hause nehmen darf, die Sekretärin die Reste vom Aufsichtsrats-Buffet, der Koch das verwelkende Gemüse, ... Aber auch hier muss man klare Grenzen ziehen: Ansonsten droht die Gefahr, dass z. B. der Koch künftig immer etwas mehr einkauft als er voraussichtlich benötigen wird, damit er abends auch etwas mit nach Hause nehmen kann.

Auch wenn es die ehemalige Arbeiterpartei SPD schmerzen wird - kein Arbeitgeber kann Diebe in seinem Unternehmen dulden.

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