Interessante Anekdoten aus deutschen Mietverhältnissen
Über Kurioses, Merk- und Denkwürdiges in deutschen Mietverhältnissen liest man immer wieder in der Presse, vor allem, wenn diese Geschichten durch die Gerichtsbarkeit entschieden werden mussten. So mancher kann auch selbst ein Lied davon singen.
Ich habe im Internet, in der Presse und aus Berichten von Menschen aus meiner Umgebung mal einige teilweise unglaublich klingende Anekdoten zusammengestellt, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.
Ich habe im Internet, in der Presse und aus Berichten von Menschen aus meiner Umgebung mal einige teilweise unglaublich klingende Anekdoten zusammengestellt, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.
- Ein Paar mietete eine Wohnung neben einem Elektronikgeschäft. Die Wohnung hatte längere Zeit leer gestanden, und so hatte der Hauseigentümer, dem auch das Geschäft gehörte, das einzige Wohnzimmerfenster mit einer großen Werbefolie beklebt. Als die zwei die Werbung entfernen wollten, stellte sie der Vermieter wütend zur Rede: Was das denn sollte? Die Erklärung, dass man doch schließlich ein Wohnzimmer mit Fenster gemietet habe, ließ er nicht gelten. Das sei schließlich nicht sein Problem - die Wohnung sei gemietet wie gesehen. Erst nach einem Schiedsmannstermin gab er nach und ließ die Werbung entfernen.
- Im Hinterhaus einer türkischen Bäckerei mietete ein Studentenpärchen eine Zweizimmerwohnung. Am Tag nach dem Einzug saßen die zwei völlig geschafft im Wohnzimmer, als sich der Schlüssel in der Wohnungstür drehte, ein Mann im Bäckerdress hereinkam und lächelnd im Badezimmer verschwand. Kurze Zeit später war die Toilettenspülung zu hören, dann verschwand der Mann wieder. Ein Gespräch des völlig verdutzten Pärchens mit dem Vermieter ergab: Die Wohnung war bisher ein Teil des Backbetriebs gewesen, und das Bad war die einzige Toilette im Haus. Für den Vermieter war es völlig selbstverständlich, dass alle Angestellten einen Schlüssel für die (ja nun inzwischen vermietete) Wohnung hatten, um dort die Toilette zu benutzen. Das Pärchen sah das etwas anders. Irgendwie verständlich.
- Anfang Dezember in einem extrem kalten Winter ging in einer Mietwohnung die Balkontür kaputt - sie ließ sich nicht mehr schließen, der Riegel drehte durch. Der Wind drückte immer wieder gegen die Glastür und riss sie auf. Trotz sofortiger Meldung bei der Hausverwaltung passierte nichts - und das über Wochen hinweg. Mehr als vier Wochen mussten die Mieter auch tagsüber bei heruntergelassenen Jalousien verbringen, bis schließlich Anfang Januar ein Schlosser die defekte Tür reparierte. Auf die Beschwerde der Mieter antwortete die Hausverwaltung, eine Mietminderung käme hier nicht in Frage - man müsse dem Vermieter ja eine angemessene Frist einräumen, einen Schaden zu beheben, und mehr als vier Wochen seien durchaus angemessen. Und das bei Temperaturen unter dem Nullpunkt...
- Aus beruflichen Gründen stand für eine Familie ein Umzug nach Süddeutschland an, mehr als 400 km von der Heimat entfernt. Sie mietete eine große Wohnung auf dem Land an. Mit den Vermietern, die bis dahin diese und eine weitere Wohnung im Haus bewohnen, wurde man sich schnell einig. Irgendwann stand der Umzugstag an, ein Lkw und zwei Pkw fuhren vor dem Haus vor - und man erlebte eine große Überraschung. Die Vermieter ließen die neuen Mieter nicht ins Haus. Begründung: Man habe sich umentschieden und wolle selbst auch weiterhin die zweite Wohnung bewohnen. Ein Hinweis auf den geschlossenen Mietvertrag wurde abgetan - das sei ja nur Papier, und man habe es sich nun einmal anders überlegt. Das zuständige Gericht sah das anders: Für mehrwöchige Hotelunterkunft, Möbeleinlagerung, erneute Umzugskosten, Maklerprovision und Verdienstausfall musste der wankelmütige Vermieter rund 8.000 Euro hinlegen. Ein teurer Spaß.
- Ein anderes Paar hatte sich eine schöne Dachgeschosswohnung im Bergischen Land gemietet. Als es eines Abends nach Hause kam, wurden die Mieter auf der Treppe von der Vermieterin begrüßt: Der Wohnzimmerboden sei nicht geputzt und die Betten nicht gemacht - so ginge das nicht, es wäre schließlich ein anständiges Haus. Die Gründlichkeit und Neugierde der Vermieterin hatte Konsequenzen: Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch die (zu Recht) stinksauren Mieter und einige tausend Euro Schadenersatz, siehe oben...
- Eine Mieterin erwischte ihren Vermieter dabei, wie er ihre Unterwäsche im Trockenraum detailliert fotografierte. Zur Rede gestellt, begründete er dies damit, dass das versicherungsrechtliche Gründe habe: Würde die Unterwäsche gestohlen, hätte man entsprechende Unterlagen für die Versicherung...
- Ein junger Außendienstler mietete sich eine kleine Wohnung in Köln. Nachdem er eingezogen war, kam er am abends arbeitsbedingt zum ersten Mal später nach Hause und freute sich auf einen gemütlichen Fernsehabend. Daraus wurde leider nichts: Punkt 23 Uhr fiel der Strom aus. Kein Fernsehen, kein Licht, nur in der Küche gab es noch "Saft". Nachfrage beim Vermieter: Um 23 Uhr brauche niemand mehr Strom, dann habe man im Bett zu sein. Er hatte kurzerhand die Sicherungen herausgedreht.
cogito - 25. Mai, 22:31