Freitag, 11. Dezember 2009

Dinosaurier GEZ: Neue Ideen zum Gebührenzahler-Melken

Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft: Der Markt bestimmt den Preis, den wir für eine Leistung bezahlen. Finden wir eine Leistung gut, zahlen wir ggf. gerne etwas mehr. Finden wir sie nicht gut, zahlen wir weniger - oder gar nicht.

Kennen Sie einen Zeitungshändler, bei dem Sie jeden Tag den Preis für eine Zeitung bezahlen müssen, auch wenn Sie sie gar nicht lesen wollen? Allein mit der Begründung, sie könnten es ja?

Dieses Beispiel ist vergleichbar mit einer aus meiner Sicht völlig irrationalen und heute nicht mehr zeitgemäßen Zwangsabgabe, der Rundfunkgebühr, die bekanntlich durch die "Gebühren-Einzugszentrale" - GEZ - im Auftrag der Rundfunkanstalten erhoben wird.

Über die Methoden vieler freiberuflicher "GEZ-Rundfunkgebührenbeauftragter" möchte ich hier gar nicht erst sprechen. Dafür gibt es genug Beispiele im Web.

Als Frechheit und absolut diktatorische Maßnahme empfinde ich es aber, dass künftig fast jeder zwangsweise GEZ-Gebühren entrichten soll. Denn die Bundesländer, denen die Rundfunkanstalten gehören, haben sich etwas Neues einfallen lassen. Entweder soll künftig jeder Haushalt zwangsweise eine GEZ-Gebühr bezahlen müssen, oder aber - was im Prinzip auf das Gleiche hinausläuft - soll künftig auch jedes Internetfähige Handy gebührenpflichtig werden (und das ist heute wohl fast jedes).

Was soll dieser Blödsinn? Ist eine Rundfunkgebühr überhaupt noch zeitgemäß?

Wenn die Länder ein bestimmtes Grundprogramm anbieten wollen, das unabhängig von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesendet werden soll, finde ich das noch irgendwo vernünftig. Allerdings denke ich, dass dieses dann auch aus dem allgemeinen Steuersäckel finanziert werden sollte. Und - wie gesagt - ich rede von einem absoluten Grundprogramm. Nur das Notwendigste, um eine unabhängige Presseberichterstattung zu ermöglichen. Alles weitere wird seit rund 25 Jahren von zahlreichen privaten Fernsehsendern angeboten, die ihr Programm insbesondere über Werbeeinnahmen finanzieren. Marktwirtschaft also.

Was aber bekommen wir von ARD und ZDF? Ebenfalls ein Rundum-sorglos-TV-und-Radioprogramm - und Werbung. Außerdem völlig überteuert produzierte Shows, Dokumentationen und Filme, die oftmals kaum jemand sehen will. Das Ganze oftmals auch noch in einer Qualität, die deutlich zu wünschen übrig lässt. Vom neuen ZDF-Nachrichtenstudio, das man auch als BETA-Version bezeichnen könnte, will ich hier gar nicht erst anfangen. Und das allerschlimmste: ARD und ZDF haben auch noch zahlreiche Spartenprogramme, die mittlerweile kaum noch überschaubar sind: ARTE und 3SAT dürften da noch die bekanntesten sein.

Aber warum soll man denn auch sparen? Auf's Geld schauen muss man ja nicht, denn wenn der Gebührenetat nicht reicht, wird die Gebühr einfach mal wieder erhöht. Und DAS widerspricht dem System der Marktwirtschaft, denn DAS könnte sich kein Privatsender erlauben: Wir haben keine Kohle mehr, also erhöhen wir einfach mal den Preis für die Werbesekunden. Die Kundschaft würde sofort abwandern. Oder man könnte die Werbezeiten ausdehnen - das Publikum würde umschalten. Die Privaten sind also - wie jedes Unternehmen - zu wirtschaftlichem Handeln gezwungen. Das gilt aber wiederum nicht für ARD und ZDF.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Irrsinn der Rundfunkgebührenpflicht in naher Zukunft sein Ende findet. Da aber die Länder politisch schwer bei allen Anstalten mitmischen (man betrachte mal die aktuelle Diskussion um die verpatzte Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs), wird diese Hoffnung wohl eine schöne solche bleiben. Schade drum.

Verkehrte Welt: Eine Frau gilt als Vater

Der Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlichte heute in seiner Online-Ausgabe einen Artikel, der mir zu denken gibt. Ich hoffe, der KStA hat keine Einwände, dass ich diesen hier auszugsweise veröffentliche:

Kann eine Frau Vater eines Kindes sein? Das Oberlandesgericht Köln findet ja und ermöglicht es der Kölnerin Brigitte U., sich als Vater des Sohnes mit Irene A. ins Geburtsregister des Standesamtes eintragen zu lassen. So der Beschluss vom 30. November 2009 (Aktenzeichen 16 Wx 94 / 09). Allerdings steht in der Akte als Name des Vaters nicht etwa Brigitte sondern Bernd - denn der Gerichtsentscheid hat eine Vorgeschichte.

Brigitte U. war im Jahre 1969 als Junge zur Welt gekommen und hatte dabei den Namen Bernd erhalten. Erst im Alter von 28 Jahren ließ Bernd sein Geschlecht operativ umwandeln, weswegen das Amtsgericht ein Jahr später den Vornamen in Brigitte umändern ließ. Bevor Bernd Brigitte wurde, hatte er Sperma bei einer Samenbank einlagern lassen. Als Brigitte nun eine Beziehung mit Irene A. einging, ließ sich ihre Partnerin im Jahr 2006 in einer belgischen Klinik mit dem Samen des vormaligen Bernd künstlich befruchten. Im Januar 2007 kam Sohn Jonas als Kind zweier Frauen auf die Welt. Die beiden gingen eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein, und Brigitte erkannte vor dem Jugendamt ihre Vaterschaft für Jonas an. Das Standesamt zweifelte allerdings an, ob dies möglich ist, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann nur eine männliche Person eine Vaterschaftsanerkenntnis abgeben. Schließlich entschied das Gericht - fernab jeder biologischen Prüfung, rein nach dem Wortlaut der Gesetzes.

Denn im Transsexuellengesetz gibt es einen Paragrafen, nach dem das Verhältnis zu den Kindern des Umgewandelten durch die neue Geschlechtszuordnung umberührt bleiben soll. Deshalb sei Brigitte der Vater des Kindes, auch wenn sie inzwischen eine Frau ist. Trotzdem sei der Name „Bernd“ in die Geburtsurkunde einzutragen, so das Gericht, damit das Dokument keinen Anlass zu Spekulationen über die Transsexualität eines Elternteils gebe.


Ich habe nichts gegen Homosexuelle. Genauso wenig habe ich etwas gegen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Jede/r soll aus meiner Sicht so leben wie sie/er es möchte und nach ihrer/seiner Facon glücklich werden.

Was aber ist mit dem Kind?


Das Kind kann hierüber nicht selbst entscheiden, sondern es muss sich - gezwungenermaßen - dem Willen der Eltern beugen. Das Kind lernt zuhause nur ein Geschlecht kennen, nur die homosexuelle Lebensform seiner Eltern. Es wird wohl niemand bestreiten, dass das Elternhaus jedes Kind prägt. Kann sich dieses Kind also "normal" entwickeln? Ich habe da meine Zweifel, auch wenn die nicht wissenschaftlich begründet sind, sondern rein aus meinem Gefühl und meinem Verstand erwachsen. Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass es ja auch alleinerziehende Mütter und Väter gibt. Auch dort fehlt ein Elternteil, aber dennoch ist es nicht das gleiche, oder?

Hinzu kommt noch etwas anderes: Niemand kann mir glaubhaft machen, dass ein Kind, das in einer homosexuellen Beziehung aufwächst, später nicht vonTeilen seines Umfeldes angefeindet und eventuell sogar ausgestoßen wird. Denn so etwas lässt sich nicht verheimlichen. Ein weiteres Problem, dem das Kind mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist.

Von mir aus kann man mich jetzt als konservativ bezeichnen, als jemanden, der den Homosexuellen ihre Rechte versagen will. Wie gesagt, ich habe nichts gegen Homosexuelle und deren Lebensform. Aber ich finde es nicht richtig, wenn Kinder, die noch nicht selbst über ihr Leben entscheiden können, in diese - sicherlich immer noch sehr speziellen - Ansichten ihrer Eltern hineingezogen werden.

Das Urteil heute hat mich nur wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Mir fallen da z. B. Patrick Lindner und einige andere ein, die Kinder adoptiert haben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll.

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